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Bezeichnung
Oldtimerkennzeichen beantragenBeschreibung
Oldtimer können Fahrzeuge sein, die vor 30 Jahren (oder früher) erstmals zugelassen wurden. Dabei kommt es auf den Tag der ersten Zulassung an. Solche Fahrzeuge, die weitestgehend dem Originalzustand entsprechend und gut erhalten sind, sind kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut.
Oldtimer sind nicht für den Alltagsverkehr gedacht. Es gibt aber historische Fahrzeuge mit denen Sie uneingeschränkt am Straßenverkehr teilnehmen können. Diese Fahrzeuge führen im Kennzeichen an der letzten Stelle ein "H".
Hinweise und Besonderheiten
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Zuständige Einrichtung
- Bürgerbüro
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- Friedenstraße 6
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0751 85-1414 - Fax:
0751 85-1405 - E-Mail:
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