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Erlaubnis für eine Privatkrankenanstalt beantragen
Onlinedienstleistung
Beschreibung
Wenn Sie eine Privatkrankenanstalt betreiben wollen, brauchen Sie dazu eine gewerberechtliche Erlaubnis.
Eine Anstalt im Sinne des Gewerberechts ist eine Einrichtung, die der Heilung und Pflege von Patienten dient und in der die Patienten untergebracht und verpflegt werden. Dabei kann es sich handeln um
- ein Privatkrankenhaus,
- eine Privatentbindungsanstalt,
- eine Privatnervenklinik oder
- eine Kombination dieser Einrichtungen.
Heime, in denen psychisch erkrankte oder geistig behinderte Menschen untergebracht sind und nur gelegentlich ärztlich betreut werden, sind keine Privatkrankenanstalten.
Sie werden auf eine Service-bw Seite weitergeleitet. Ein entsprechender Service-bw Account ist zur Antragstellung erforderlich.
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Zuständige Einrichtungen
- Rechts- und Ordnungsamt
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- Friedenstraße 6
- 88212 Ravensburg
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- E-Mail:
ro@rv.de
- E-Mail:
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