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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
Einbürgerung - Universalantrag auf EinbürgerungKurzbeschreibung
Mit diesem Antrag können Sie eine Einbürgerung in die Bundesrepublik Deutschland nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
- nach § 10 (StAG) Anspruchseinbürgerung für Personen aus dem Ausland mit längerem Aufenthalt; Miteinbürgerung ausländischer Ehegatten und minderjähriger Kinder
- nach § 9 (StAG) Einbürgerung als Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner einer Person mit deutscher Staatsangehörigkeit
- nach § 8 (StAG) Ermessenseinbürgerung für Personen aus dem Ausland
beantragen.
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
Zuständige Einrichtung
- Rechts- und Ordnungsamt, Einbürgerung
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- Friedenstraße 6
- 88212 Ravensburg
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- Telefon:
0751 85-5186 - E-Mail:
einbuergerung@rv.de
- Telefon:
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