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Kraftfahrzeug (neu) - Zulassung beantragen

Onlinedienstleistung

Beschreibung

Für Fahrten auf öffentlichen Straßen müssen Sie Ihr Fahrzeug in den meisten Fällen vorher zulassen. Sie erhalten von der Zulassungsbehörde die gestempelten Zulassungspapiere und Kennzeichen.

Seit dem 1. Oktober 2019 können Bürgerinnen und Bürger alle Standardzulassungsvorgänge im Internet abwickeln.

Sie können einen Online-Antrag stellen, wenn Ihr Fahrzeug

  • nach dem 1. Januar 2015 zugelassen wurde und
  • Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten sowie Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdeckten Sicherheitscodes hat oder
  • ein Neufahrzeug ist.

Sie benötigen dazu den neuen Personalausweis (nPA) oder elektonischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2".

 Welche Fahrzeuge der Zulassungspflicht unterliegen, regelt die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).

 

Bürgerbüro/Zulassung

  1. Den untenstehenden „Link zur Online-Zulassung“ aufrufen
  2. Identität mittels neuem elektronischen Personalausweis (nPA) oder elektronischem Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
  3. Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen.
  4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
    1.   Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
    2. Freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
    3. eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
    4. IBAN – Halterkonto – für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
    5. Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
  5. Antragsdaten werden automatisiert validiert.
  6. Gebühr mittels ePayment-System bezahlen. Akzeptiert werden Kreditkarten (Visa- oder Mastercard) und GiroPay.
  7. Eingaben und Antragsstellung bestätigen.
  8. Der Antrag wird durch die Zulassungsbehörde geprüft.
  9. Zulassungsbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.
  10. Plakettenträger auf Kennzeichen aufbringen und losfahren sobald die Zulassung wirksam geworden ist (Datum auf Zulassungsbescheid angegeben).

Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht.

Falls einer der Schritte nicht mit positivem Ergebnis abgeschlossen wird, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro des Landratsamts Ravensburg.

Name Typ Kosten
Online-Neuzulassung eines Fahrzeugs Gebuehr zwischen 35,00 und 49,00 EUR

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen