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Kraftfahrzeug - Wiederzulassung beantragen
Onlinedienstleistung
Beschreibung
Wenn Ihr Fahrzeug abgemeldet ist und der Halter/die Halterin nicht wechselt, können Sie eine Wiederzulassung beantragen.
Die Online-Wiederzulassung ist möglich für ein nach dem 01.01.2015 zugelassenes und aktuell außer Betrieb gesetztes Fahrzeug beziehungsweise ein nicht länger als 7 Jahre abgemeldetes Fahrzeug. Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) muss 17 Stellen umfassen.
- § 6 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Antrag auf Zulassung)
- § 7 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Zulassung im Inland nach vorheriger Zulassung in einem anderen Staat)
- § 10 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen - Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen)
- § 14 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Wiederzulassung)
- § 1 Gesetz über die Verweigerung der Zulassung von Fahrzeugen bei rückständigen Gebühren und Auslagen (Fahrzeugzulassungsverweigerungsgesetz) (Verweigerung der Zulassung)
- § 13 Kraftfahrzeugsteuergesetz (Feststellung der Besteuerungsgrundlagen, Nachweis der Besteuerung und Zulassungsverweigerung bei Steuerrückständen)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Bürgerbüro/Zulassung
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID)
Aktivierung durch Einwohnermeldeamt bzw. Ausländerbehörde) - Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit freigelegtem Sicherheitscode (nur bei Wechsel des Halters/der Halterin nötig)
- Gültige Hauptuntersuchung (HU) und gegebenenfalls Sicherheitsüberprüfung (SP)
- Kontodaten (IBAN) des Halters/der Halterin für den Einzug der Kfz-Steuer
- Kartenlesegerät für nPA/ eAT oder ein Android-Smartphone mit NFC-Chip (Abkürzung für Near Field Communication) und installierter kostenloser „AusweisApp2“
- Den untenstehenden „Link zur Online-Zulassung“ aufrufen
- Identität mittels neuem elektronischen Personalausweis (nPA) oder elektronischem Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
- Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen.
- Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- Kfz-Kennzeichen und gegebenenfalls Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
- Freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
- Freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II (nur bei Wechsel des Halters/der Halterin nötig)
- Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie einer gültigen Sicherheitsüberprüfung (SP)
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- IBAN – Halterkonto – für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
- Antragsdaten werden automatisiert validiert.
- Gebühr mittels ePayment-System bezahlen. Akzeptiert werden Kreditkarten (Visa- oder Mastercard) und GiroPay.
- Eingaben und Antragsstellung bestätigen.
- Der Antrag wird durch die Zulassungsbehörde geprüft.
- Zulassungsbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.
- Plakettenträger auf Kennzeichen aufbringen und losfahren sobald die Zulassung wirksam geworden ist (Datum auf Zulassungsbescheid angegeben).
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) beziehungsweise Sicherheitsprüfung (SP).
Falls einer der Schritte nicht mit positivem Ergebnis abgeschlossen wird, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro des Landratsamts Ravensburg.
Name | Typ | Kosten |
---|---|---|
Online-Wiederzulassung eines Fahrzeugs | Gebuehr | zwischen 15,00 und 35,00 EUR |
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerbüro
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- Friedenstraße 6
- 88212 Ravensburg
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- E-Mail:
buergerbuero@rv.de
- E-Mail:
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