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Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot beantragen
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Beschreibung
Für Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen sowie für Anhänger hinter Lkw gilt an Sonn- und Feiertagen ein Fahrverbot in der Zeit zwischen 0.00 und 22.00 Uhr. Wenn Sie trotzdem dringend eine Fahrt durchführen müssen, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung.
Weitere Informationen finden Sie auf Service-BW
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Zuständige Einrichtungen
- Straßenamt
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- Friedenstraße 6
- 88212 Ravensburg
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- E-Mail:
st@rv.de
- E-Mail:
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