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Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen und/oder Mietomnibusverkehr
Onlinedienstleistung
Beschreibung
Sie möchten Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen mit Kraftomnibussen (KOM) oder Personenkraftwagen (Pkw) oder Mietomnibusverkehr anbieten? Dafür benötigen Sie eine Genehmigung.
Die Genehmigung können Sie bei dem Einsatz von Kraftomnibussen für längstens zehn Jahre, bei dem Einsatz von Pkw für längstens fünf Jahre erhalten. Danach können Sie eine Verlängerung beantragen.
Zusätzliche Informationen finden Sie auf unserer Homepage Gelegenheitsverkehr
- persönliche und fachliche Eignung sowohl der antragstellenden Person als auch der eingesetzten Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer
- Betriebssitz oder Niederlassung im Inland (im handelsrechtlichen Sinn)
- Nachweis, dass das Unternehmen sicher und leistungsfähig ist
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Stabsstelle Nachhaltige Mobilität
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- Brielmayerstraße 2
- 88250 Weingarten
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