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Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen und/oder Mietomnibusverkehr

Beschreibung

Sie möchten Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen mit Kraftomnibussen (KOM) oder Personenkraftwagen (Pkw) oder Mietomnibusverkehr anbieten? Dafür benötigen Sie eine Genehmigung.
Die Genehmigung können Sie bei dem Einsatz von Kraftomnibussen für längstens zehn Jahre, bei dem Einsatz von Pkw für längstens fünf Jahre erhalten. Danach können Sie eine Verlängerung beantragen.

Zusätzliche Informationen finden Sie auf unserer Homepage Gelegenheitsverkehr

  • persönliche und fachliche Eignung sowohl der antragstellenden Person als auch der eingesetzten Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer
  • Betriebssitz oder Niederlassung im Inland (im handelsrechtlichen Sinn)
  • Nachweis, dass das Unternehmen sicher und leistungsfähig ist

Zuständige Einrichtungen