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Unterhaltsvorschuss beantragen
Onlinedienstleistung
Beschreibung
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern, wenn der andere Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses zahlt.
Er beträgt ab dem 01.01.2025 monatlich
- für Kinder unter sechs Jahren: EUR 227,00
- für Kinder von sechs bis elf Jahren: EUR 299,00
- für Kinder zwischen zwölf und siebzehn Jahren: EUR 394,00
Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss endet spätestens, wenn das Kind achtzehn Jahre alt wird.
Hinweis: Die auszahlende Stelle fordert die Unterhaltsvorschussleistungen von der unterhaltspflichtigen Person zurück.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
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- Gartenstraße 107
- 88212 Ravensburg
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- E-Mail:
ju@rv.de
- E-Mail:
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