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Züchten, Halten und Handel mit Tieren - §11 TierSchutzGesetz
Kurzbeschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig Tiere züchten, halten oder handeln wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis, dies gilt nicht für Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs.
Onlinedienstleistungen
Hier finden Sie ein Merkblatt
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtung
- Veterinär- und Verbraucherschutzamt
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- Friedenstraße 6
- 88212 Ravensburg
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- E-Mail:
vet@rv.de
- E-Mail:
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