BIS: Suche und Detail

Züchten, Halten und Handel mit Tieren - §11 TierSchutzGesetz

Kurzbeschreibung

Wenn Sie gewerbsmäßig Tiere züchten, halten oder handeln wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis, dies gilt nicht für Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen