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Errichtung baulicher Anlagen beantragen (naturschutzrechtliche Eingriffsgenehmigung)

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Beschreibung

Wenn Sie in der Landschaft (Außenbereich) zum Beispiel bauliche Anlagen oder Baukörper errichten oder ändern möchten, Flächen versiegeln oder befestigen oder Zäune errichten oder ändern möchten, ist häufig eine baurechtliche Genehmigung notwendig. Als „Außenbereich“ werden Grundstücke und Flächen bezeichnet, welche außerhalb von zusammenhängenden Bebauungen und nicht im Geltungsbereich von qualifizierten Bebauungsplänen liegen.

Handelt es sich hierbei um ein Vorhaben, für das keine baurechtliche Genehmigung notwendig ist (verfahrensfreie Vorhaben nach § 50 Landesbauordnung), kann dennoch eine naturschutzrechtliche Genehmigung notwendig sein. Ob eine Genehmigung notwendig ist, hängt von der Lage, Art und Größe des Vorhabens ab. Die naturschutzrechtliche Genehmigung kann hier beantragt werden.

Zusätzliche Informationen finden Sie auf Service-BW https://www.service-bw.de/

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