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Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen zu kosmetischen Zwecken
Onlinedienstleistung
Beschreibung
Der Betrieb von gewerblichen Anlagen, die nichtionisierende Strahlung (zum Beispiel Laser, intensives Licht, Hoch-/Niederfrequenz, Ultraschall) zu kosmetischen und sonstigen nichtmedizinischen Zwecken am Menschen nutzen, muss angezeigt werden.
Hierzu gehören unter anderem:
- Lasereinrichtungen und intensive Lichtquellen, zum Beispiel zur dauerhaften Haarentfernung oder zur Tattoo-Entfernung,
- Hochfrequenzgeräte, zum Beispiel zur Faltenglättung oder Fettreduktion,
- Anlagen zur elektrischen Nerven- und Muskelstimulation, zum Beispiel zum Muskelaufbau in Sportstudios oder Anlagen zur Magnetfeldstimulation, zum Beispiel Magnetfeldmatten,
- Anlagen zur Stimulation des Zentralen Nervensystems, zum Beispiel zur Hirnstimulation zur Leistungssteigerung,
- Ultraschallgeräte, zum Beispiel für Ultraschall-Babykinos oder zur Fettreduktion und
- Magnetresonanztomographen, zum Beispiel zu Gehirnuntersuchungen in der Marktforschung.
Anlagen für medizinische Zwecke müssen nicht angezeigt werden.
Zusätzliche Informationen finden Sie auf Service-BW https://www.service-bw.de/
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bau- und Umweltamt
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- Gartenstraße 107
- 88212 Ravensburg
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- E-Mail:
bu@rv.de
- E-Mail:
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