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Führerscheinantrag Begleitetes Fahren (BF17)

Onlinedienstleistung

Beschreibung

Online gestellte Anträge werden bevorzugt, soweit möglich unverzüglich bearbeitet.

Möchten Sie schon vor dem 18. Geburtstag den Führerschein machen? Dann können Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen.

Sie können die Fahrschulausbildung ein Jahr eher beginnen und erhalten nach erfolgreicher Fahrprüfung die Erlaubnis für die Klassen B und BE (PKW). Sie dürfen nur in Begleitung einer namentlich benannten Person Auto fahren. Die Begleitperson muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie soll den Jugendlichen vor Antritt und während der Fahrt Sicherheit beim Fahren geben und ihnen zur Seite stehen.

Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft nur die Plastikkarte. Sie muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

  • Bund-ID, verbunden mit Online-Ausweis
  • Aktivierte Online-Ausweisfunktion des Personalausweises bzw. Aufenthaltstitel und PIN mit Kartenlesegerät oder NFC-fähigem Smartphone
  • Bilddatei oder Smartphone zur Aufnahme Ihres Fotos
  • Angaben zur Fahrschule
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
  • Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen (nicht älter als zwei Jahre)
  • Angaben zu den Begleitpersonen sowie deren Zustimmung und Unterschrift
  • Angaben zu den gesetzlichen Vertretern sowie deren Zustimmung zu den Begleitpersonen und Unterschrift
  • ggf. Nachweis über die alleinige Sorgeberechtigung bei nur einem gesetzlichen Vertreter

Sie

  • müssen mindestens 16,5 Jahre alt sein,
  • benötigen die Zustimmung der Erziehungsberechtigten und
  • dürfen bis zum 18. Geburtstag nur gemeinsam mit einer in der Prüfungsbescheinigung eingetragenen Begleitperson fahren.

Die Begleitperson

  • muss namentlich benannt sein,
  • muss über 30 Jahre alt sein,
  • muss seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) sein und
  • darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Prüfungsbescheinigung mit nicht mehr als einem Punkt im Fahreignungsregister belastet sein.

Hinweis: Für die Begleitperson gilt die 0,5-Promille-Regelung sowie das Verbot berauschender Mittel.

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