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Führerschein Umtausch

Kurzbeschreibung

Sie können Ihren alten Führerschein in einen neuen Kartenführerschein ("EU-Führerschein") umtauschen. Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht sein. Die alten Führerscheine werden gestaffelt umgetauscht.

Onlinedienstleistung

Beschreibung

Online gestellte Anträge werden bevorzugt, soweit möglich unverzüglich bearbeitet.

Dieser Antrag dient dazu, einen alten deutschen Führerschein (bspw. DDR-Führerschein, grauer Papierführerschein, rosa Papierführerschein, unbefristeter Kartenführerschein) in den neuen EU-Scheckkartenführerschein umzutauschen. Wenn Sie einen ausländischen Führerschein umtauschen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Der Umtausch alter Führerscheine ist aufgrund einer EU-Richtlinie verpflichtend. Bis zu welchem Zeitpunkt Sie Ihren Führerschein umgetauscht haben müssen, können Sie hier herausfinden.

Um Ihren Antrag übermitteln zu können, müssen alle benötigten Unterlagen vorhanden sein. Eine Übermittlung unvollständiger Anträge ist nicht möglich.

Für einen reibungslosen Umtausch Ihres bestehenden Führerscheins, bitten wir Sie auf eine gute Lesbarkeit Ihres Führerscheins zu achten. Eine gute Lesbarkeit ist gegeben, wenn alle Angaben Ihres Führerscheins einzusehen und erkennbar sind.

Wenn Sie einen alten Führerschein der Klasse 3 in einen neuen EU-Scheckkartenführerschein umtauschen, erhalten Sie auf Antrag zusätzlich die Fahrerlaubnisklasse T, wenn Sie eine land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeit nachweisen können.

  • Um sich zu identifizieren, haben Sie zwei Optionen.

Option 1: Personalausweis, Reisepass oder vergleichbares Ausweisdokument

Option 2: Aktivierte Online-Ausweisfunktion des Personalausweises bzw. Aufenthaltstitel und PIN mit Kartenlesegerät oder NFC-fähigem Smartphone

  • Bilddatei eines biometrischen Fotos oder Smartphone zur Aufnahme Ihres Fotos
  • Ihren aktuellen Führerschein
  • Bilddatei Ihres aktuellen Führerscheins oder Smartphone zur Aufnahme des Fotos
  • Zugang zu einer Online-Bezahlmethode; keine Barzahlung oder Zahlung auf Rechnung möglich

Weitere Informationen finden sie auf Service-BW

und auf unserer Homepage rv.de/Umtausch

Name Typ Kosten
Führerscheinumtausch Gebuehr 25,30 EUR
Direktversand Gebuehr 4,30 EUR

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und liegen bei 25,30 Euro.

Die Gebühr für den Direktversand beträgt 4,30 € und wird zusammen mit den Antragsgebühren berechnet.
 

Onlinedienstleistung

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