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Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR beantragen
Beschreibung
Staatsangehörige aus Staaten außerhalb der EU oder des EWR, die in Deutschland studieren möchten, benötigen in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis. Die Aufenthaltserlaubnis ist befristet und gilt nur für diesen Aufenthaltszweck. Ändert sich der Aufenthaltszweck, müssen Sie die Ausländerbehörde sofort informieren. Rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer müssen Sie die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen. Gültigkeitsdauer und Auflagen der Aufenthaltserlaubnis hängen vom Zweck des Aufenthaltes ab.
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Justizministerium Baden-württemberg
14.02.2022
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Amt für Migration und Integration
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- Schützenstr. 69
- 88212 Ravensburg
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- E-Mail:
mi@rv.de
- E-Mail:
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