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Wassergefährdende Stoffe - Jauche-, Gülle- und Silageickersaftanlage (JGS-Anlage)

Kurzbeschreibung

Wenn Sie eine

  • Anlage zum Lagern von Silagesickersaft mit einem Volumen von mehr als 25 Kubikmetern,
  • eine Anlage zum Lagern von Festmist oder Silage mit einem Volumen von mehr als 1.000 Kubikmetern
  • oder eine sonstige JGS-Anlage mit einem Gesamtvolumen von mehr als 500 Kubikmetern errichten, stilllegen oder wesentlich ändern wollen, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anzeigen.

Ihre Anzeige zur Errichtung, wesentlichen Änderung oder Stilllegung einer JGS-Anlage reichen Sie mindestens 6 Wochen im Voraus bei der zuständigen Behörde ein.

Eine Anzeige ist nicht erforderlich, wenn die Maßnahme Gegenstand eines Genehmigungsverfahrens nach Landesbauordnung Baden-Württemberg und Bundes-Immissionsschutzgesetz ist.

Zuständige Einrichtungen