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Wassergefährdende Stoffe, Betreiberwechsel - außer Heizöl und JGS

Kurzbeschreibung

Bei der Übernahme einer bestehenden Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind Sie als neue Betreiberin oder neuer Betreiber der Anlage verpflichtet, diesen Betreiberwechsel unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Mit der Anzeige übermitteln Sie der zuständigen Behörde Informationen zu den bisherigen und den neuen Betreibern, zur Eigentümerin oder zum Eigentümer und zur Anlagenübernahme. Die Anzeigepflicht besteht grundsätzlich nicht für Heizölverbraucheranlagen und Jauche-Gülle- und Silagesickersaftanlagen (JGS-Anlagen). Sie erleichtern aber mit einer Anzeige zu einem Betreiberwechsel bei solchen Anlagen der zuständigen Behörde die Kommunikation

Zuständige Einrichtungen