Nachzug aus familiären Gründen (zu Ausländern) - Aufenthaltserlaubnis beantragen

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Nachzug aus familiären Gründen (zu Ausländern) - Aufenthaltserlaubnis beantragen

Beschreibung

Ausländische Familienangehörige können unter bestimmten Voraussetzungen zu einer oder einem in Deutschland lebenden ausländischen Staatsangehörigen nachziehen.

Familienangehörige sind in diesem Fall:

  • minderjährige Kinder,
  • Ehefrau oder Ehemann,
  • Partnerin oder Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft im Sinne des deutschen Lebenspartnerschaftsgesetzes,
  • Partnerin oder Partner einer nach ausländischem Recht staatlich anerkannten Lebenspartnerschaft, die der deutschen eingetragenen Lebenspartnerschaft im Wesentlichen entspricht.

Hinweise und Besonderheiten

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Freigegeben durch

Justizministerium Baden-Württemberg


Freigegeben am

03.03.2022


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